
Hygieneschädlinge sind für die Lebensmittelbranche ein doppeltes
Ärgernis. Zum einen müssen sämtliche Gewerbezweige, die
Lebensmittel herstellen, behandeln oder verkaufen, ihre Betriebsräume
frei von Schädlingen halten. Gleichzeitig ist aber auch die
Schädlingsbekämpfung selbst strengen Bestimmungen unterworfen.
Nach den
Vorschriften des Lebensmittel- und Bedarfs- gegenständegesetzes
sowie der Hygieneverordnungen der einzelnen Länder ist jede
gesundheitsgefährdende, ekelerregende und nachteilige Beeinflussung
von Lebensmitteln durch Schädlinge und Bekämpfungsmittel auszuschliessen.
Bekämpfungsaktionen sind stets so durchzuführen, dass Lebensmittel
weder direkt noch indirekt, etwa über Geräte oder Theken, mit
den Mitteln in Berührung kommen.
Insektizide
mit vielen Nachteilen
Aufgrund dieser Regelungen sind Insektizide in Form von Sprays
oder Verdampfern zur Bekämpfung von Fliegen, Wespen und anderen
Schadfluginsekten in Betriebsräumen denkbar ungeeignet. Sie
erfordern Sachkenntnisse über die Zulässigkeit und den Umgang
mit einzelnen Mitteln. Ausserdem sind vor der Behandlung alle
Lebensmittel aus den Räumen zu entfernen oder kontaminationssicher
abzudecken. Ein weiterer Nachteil ist die Ungewissheit über
den Verbleib der Insektenleichen. Die Gefahr eines ekelerregenden
und hygienegefährdenden Zustands der Betriebsräume bleibt
bestehen, solange die toten Fluginsekten nicht restlos eingesammelt
sind. Zudem werden Insekten, bedingt durch die raschen Generationsfolgen,
sehr schnell gegen einzelne Mittel resistent. Bei schädlichen
Fluginsekten, deren Bekämpfung ständig erfolgen muß, entsteht
so ein Aufwand, der die Verhältnismäßigkeit zum erzielbaren
Nutzen nicht mehr gewährt.
Aber auch
elektrische Fluginsektenfanggeräte mit Hochspannungsgittern
haben Nachteile: Über die Geräushbildung hinaus entstehen
unangenehme Verbrennungsgerüche. Zudem wirken die kleineren
zylindrischen Geräte gegen Fliegen und Wespen nur bedingt oder
wegen zu schwacher Hochspannung an den Vernichtungsgittern überhaupt
nicht. Bei grossen Industriegeräten lässt sich nicht ausschliessen,
dass durch den starken Funken bei der Abtötung und bei unvermeidlicher
Luftbewegung Insektenpartikel über die am Gerät angebrachten
Auffangschalen hinwegfliegen und so die Betriebsräume oder Lebensmittel
verunreinigen.
Bundesgesundheitsamt
plädiert für insektizidfreie Alternativen
Bereits seit 1985 fördert das Umweltbundesamt durch die Vergabe
eines eigenen Umweltzeichens insektizid- freie Schädlingsbekämpfungsmittel,
die bis heute trotz anerkannter Wirksamkeit allerdings nur geringe
Marktanteile besitzen. 1988 sprach sich auch das Bundesgesundheitsamt
dafür aus, dass "mechanische Abwehr- und physikalische Tilgungsmaßnahmen
gegenüber chemischen Bekämpfungsmitteln den Vorzug erhalten"
sollten, da sie die Räume weniger belasteten und oft dauerhafter
wirksam seien. iGu® - FANGREFLEKTOR® - Geräte
entsprechen diesen Empfehlungen und den Forderungen des Lebensmitel-
und Bedarfsgegenständegesetzes.
Neben Fliegengittern
als Abwehrmaßnahme empfehlen sich zur Vernichtung von
Schadfluginsekten mechanische Klebestreifen und elektrische
Fangreflektoren der Firma iGu Transtrade Ltd. durch das Umweltzeichen
für das Lebensmittel- und Gaststättengewerbe. Vor allem der
Fangreflektor® iGu® 3003 bietet
neben überragender, von unabhängigen Instituten attestierter
Fangleistung weitere Vorteile: Er funktioniert vollkommen geräusch-
und geruchlos und ist leicht zu bedienen. In Räumen mit Publikumsverkehr
kann die Aufstellung so gewählt werden, daß die durch das UV-Licht
angezogenen und durch die Haftfolien eingefangenen Insekten
nicht sichtbar sind. Das Personal kann in hygienisch sauberer
Umgebung arbeiten und ist während der "Wespenzeit" vor gefährlichen
Stichen geschützt. Gefühle wie Ekel oder Widerwillen sind somit
vermieden.